Keine Gewalt / Von Helmut Müller Ei Gude, wie?

Helmut Müller

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Er schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt. Er trat am 1. August 2014 in Kraft.

Dieses als Meilenstein zu betrachtende Übereinkommen des Europarats ermöglicht die Schaffung eines Rechtsrahmens auf paneuropäischer Ebene, um Frauen vor allen Formen der Gewalt zu schützen und um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, strafrechtlich zu verfolgen und zu beenden. Das Übereinkommen etabliert darüber hinaus einen spezifischen Überwachungsmechanismus, genannt: „GREVIO“, um eine effektive Umsetzung seiner Bestimmungen durch die Vertragsparteien zu gewährleisten.

Die Bundesrepublik hat den Vertrag am 12. Oktober 2017 ratifiziert, hinkt den Forderungen aber noch, gelinde gesagt, extrem nach, heißt es. Es fehlt an Beratungsmöglichkeiten und freien Plätzen, auch in den 31 hessischen Frauenhäusern. Der Main-Kinzig-Kreis hat zwei, eins in Hanau und eins in Wächtersbach. Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, auch „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“, ist ein am 25. November jährlich abgehaltener Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen und Mädchen.

Man glaubt es kaum, doch es gibt sie, Gewalt in Paarbeziehungen. Für die Weltgesundheitsorganisation WHO zählt sie zu den größten Gesundheitsrisiken, denen Frauen ausgesetzt sind. Und das gilt auch für Frauen in Deutschland. Repräsentativen Studien zufolge erleidet jede Vierte hierzulande körperliche oder seelische Gewalt durch einen Partner. Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Außerdem sollen Hilfsangebote für Frauen verbessert und die Menschen über Bildungsangebote für das Problem sensibilisiert werden.

Die einzelnen Maßnahmen sehen eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe im Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten, die Einrichtung von Frauenhäusern, Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit vor. Zudem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, offensiv vorzugehen gegen psychische, körperliche und sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung, Nachstellung, Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalen, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung, und sexuelle Belästigung. Ein vorsätzliches Verhalten hierzu ist demzufolge unter Strafe zu stellen. Ebenso ist die Anstiftung zu den Handlungen und der Versuch unter Strafe zu stellen. Ab 2020 stellt das Bundesfamilienministerium vier Jahre lang 30 Millionen Euro jährlich für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern bereit. „Wir haben 7.000 Plätze in Frauenhäusern, wir bräuchten etwa 20.000“, sagt Ministerin Franziska Giffey. Es gibt viel zu tun. Ei Gude, wie!