Landwirten den Rücken stärken

Bundestagsabgeordnete

Langsam neigt sich die Legislaturperiode dem Ende entgegen. Zwei Sitzungswochen noch in Berlin, dann beginnt die sogenannte parlamentarische Sommerpause. Im Herbst wird dann ein neuer Bundestag gewählt. Umso wichtiger ist es, dass wir die verbleibende Zeit nutzen, um wichtige Vorhaben noch in Gesetzesform zu gießen.

Im Bereich der Landwirtschaft standen hier in den vergangenen Wochen gleich zwei Topthemen auf der Tagesordnung: Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes setzen wir eine EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in deutsches Recht um. Ziel ist es, die Marktmacht der vier großen Lebensmittelhändler zu begrenzen und unseren heimischen Landwirten den Rücken zu stärken, die sich aufgrund der ungleichen Kräfteverhältnisse bislang wohl oft im Kampf „David gegen Goliath“ wähnten. Die Gesetzesänderung soll dazu beitragen, den teilweise ruinösen Preiswettbewerb auf dem Rücken der Erzeuger zu beenden. Darum schieben wir unfairen Handelspraktiken, wie zum Beispiel Auftragsstornierungen in letzter Minute oder einseitigen, rückwirkenden Vertragsänderungen, einen Riegel vor. Zudem wird eine Ombudsstelle eingerichtet, an die sich die Landwirte wenden können. Verboten wird das Zurückschicken von nicht verkauften Erzeugnissen, ohne dafür zu bezahlen. Künftig ist es außerdem nicht mehr erlaubt, die Lagerkosten des Käufers auf den Lieferanten abzuwälzen. Damit gehen wir sogar über die Vorgaben aus Brüssel hinaus. Das ist wichtig, denn faire Verhandlungen in der Lebensmittellieferkette sind die Basis für gesunde landwirtschaftliche Betriebe.

Außerdem hat der Deutsche Bundestag ein Verbot des Kükentötens ab Ende des Jahres beschlossen. Damit wird Deutschland zum weltweiten Vorreiter auf diesem Gebiet. Jedes Jahr werden allein in Deutschland etwa 45 Millionen Hühnerküken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Das liegt daran, dass die für die Produktion von Eiern gezüchteten Hühnerrassen sich weniger für die Erzeugung von Fleisch eignen. Männliche Küken werden daher bislang in den meisten Fällen nicht aufgezogen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat mit mehreren Millionen Euro verschiedene Verfahren und Initiativen unterstützt, die das Töten von Küken überflüssig machen. Mit der Geschlechtsbestimmung im Brutei lässt sich frühzeitig vor dem Schlüpfen der Küken prüfen, ob in dem Ei ein weibliches oder männliches Küken heranwächst. Eier, in denen sich weibliche Küken entwickeln, werden weiter bebrütet; das Bebrüten der Bruteier mit männlichen Embryonen wird abgebrochen. Derzeit wird an einem Verfahren geforscht, das es ermöglicht, das Geschlecht des Embryos sogar noch ein paar Tage früher bestimmen zu können. Letztendlich haben es nun die Verbraucher in der Hand, ob das Verfahren sich durchsetzt, oder ob stattdessen günstigere Eier aus Ländern, in denen das Kükentöten weiterhin erlaubt ist, importiert werden. Auch aus diesem Grund setze ich mich für ein EU-weites Verbot des Kükentötens ein.