Beitragsfreistellung für Kindergarten

Michael Reul

Die Hessische Landesregierung hat beschlossen, ab dem 1. August 2018 alle Kinder, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten besuchen, für bis zu sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Diese bis zu sechsstündige Beitragsfreistellung wollen wir gemeinsam mit den Kommunen einheitlich für alle Eltern in Hessen erreichen.

Ich freue mich, dass es aufgrund der soliden Haushaltsführung in den vergangenen Jahren möglich ist, hessischen Eltern auf diese Weise eine Ersparnis von bis zu 5000 Euro in drei Kindergartenjahren zu ermöglichen und allen Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung zu erleichtern.

Voraussetzung der Landesförderung ist, dass die jeweilige Kommune ab dem 1. August alle Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die einen Kindergarten oder eine altersübergreifende Gruppe im Gemeindegebiet besuchen, für 6 Stunden - unabhängig von der Höhe der bisherigen Gebühren - beitragsfrei stellen. Für längere Betreuungszeiten sind Gebühren zeitanteilig zulässig.

Die Bemessung der Landesförderung an die Kommune erfolgt wie bisher nach den in der Kommune gemeldeten Kindern („Wohnsitzkinder“). Pro „Wohnsitzkind“ unter Berücksichtigung der relevanten Altersgruppe wird eine Jahresförderpauschale in Höhe von 1.627,20 Euro (135,60 pro Monat) gewährt. Dieser Betrag orientiert sich am Mittelwert der Kindergartenbeiträge in Hessen.

Ab dem Jahre 2020 werden die Förderbeiträge des Landes dynamisiert und steigen bis zu dem Jahre 2025 auf 1.822,46 Euro pro Jahr und pro Kind an.

Der entsprechende Gesetzentwurf ist derzeit in der parlamentarischen Beratung und wird voraussichtlich in der nächsten Woche verabschiedet. Die Hessische Landesregierung sieht dafür im Haushaltsentwurf 2018/2019 insgesamt 440 Millionen Euro vor. Neben der finanziellen Entlastung von Familien werden wir auch die Qualität in den Kindergärten weiter verbessern, um für die Eltern und ihre Kinder eine verlässliche und hochwertige Betreuung zu gewährleisten.

Das Land zahlt aktuell neben einer Reihe anderer Zuwendungen eine Qualitätspauschale pro Kind von 100 Euro. Diese steigt nach unserem Gesetzentwurf bis zum Jahr 2020 auf insgesamt 300 Euro an. Mit diesen Mitteln können die Träger der Kindergärten weiter in die Qualität ihrer Einrichtung und Betreuung investieren: Fachkraftstunden, Arbeitsmaterialien, Ausbildung/Fortbildung, mehr Zeit für Gespräche und Zusammenarbeit mit Eltern und Familien. Dadurch steigt die Qualität der Kindergärten und gleichzeitig die Qualität der Kinderbetreuung.

Ziel ist es, dass - wie bisher - alle 426 hessischen Kommunen an der Beitragsfreistellung teilnehmen und sich damit zu einem familienfreundlichen Hessen bekennen.