Gerechte Bildung in weiter Ferne

Heinz Breitenbach

Bei den Bundestagswahlen am 26. September 2021 werden die Weichen für eine Vielzahl von für unseren Staat und unsere Gesellschaft wichtige Entscheidungen gestellt. Das alles überragende Thema Klimapolitik beschäftigt schon seit Wochen die politischen Parteien in unserem Land. Auch die Bildungspolitik besitzt in den Wahlprogrammen einen hohen Stellenwert.

Da die Bildung in unserem föderalen Staat Ländersache ist, war es sehr schwierig, vom Bund bereitgestellte Fördermittel in Milliardenhöhe für die Digitalisierung der Schulen vor Ort zu platzieren. Die zur Verfügung stehenden Gelder sind bis jetzt nicht in Gänze abgerufen worden. Die an vielen Schulen unzureichende Ausstattung mit den benötigten Endgeräten für den gerade in einer durch Homeschooling geprägten Zeit hätte verbessert werden können und müssen. Dieses Beispiel zeigt die Schwächen unseres Bildungssystems auf.

Aber auch an anderen Stellen ist unsere viel gepriesene Bildungsvielfalt nicht optimal organisiert. Das in anderen europäischen Ländern vorhandene Ganztagsschulsystem ist in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Dadurch wird ein Wandel in unserer Gesellschaft, wo inzwischen beide Elternteile berufstätig sind und eine ganztägige Betreuung von Schulkindern notwendig ist, nicht zufriedenstellend durch das Bildungsministerium des Landes Hessen sichergestellt.

Die Betreuung der Schulkinder an den Grundschulen wird schon seit vielen Jahren von Fördervereinen und freien Trägern in Kooperation mit den Kommunen wahrgenommen und ist an einer Grenze des machbaren im Ehrenamt angekommen.

Mit der in der jüngsten Kreistagssitzung zu beratenden Vorlage des Kreisausschusses, die Umsetzung des Paktes für den Nachmittag im Main-Kinzig-Kreis ab 1. August 2021 sicherzustellen, wird nur eine Zwischenlösung in den Zuständigkeiten angestrebt, um die Grundschulbetreuung zu gewährleisten.

Die grundsätzliche Frage, ob das Land Hessen bereit ist, zukünftig als Bildungsträger die Kosten für die Grundschulbetreuung in Gänze zu übernehmen oder der Flickenteppich der Finanzierung durch Fördervereine (letztendlich die Eltern), Kommunen, Main-Kinzig-Kreis und das Land erhalten bleibt, sollte bald beantwortet werden.

Mit dem für das Jahr 2026 vorgesehenen Rechtsanspruch aller Grund- und Förderschüler auf einen Betreuungsplatz wird das Land Hessen das Betreuungsangebot „Pakt für den Nachmittag“ gesetzlich „verankern“.

Solange jedoch die Finanzierung des Betreuungsplatzes letztendlich bei den Eltern und den kommunalen Gebietskörperschaften Landkreis, Städte und Gemeinden im wesentlichen verbleibt, ist das Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, darf auch bezahlen“ nicht verwirklicht.