Appell an alle Hundebesitzer

Region – Aufgrund der nun beginnenden Brut- und Setzzeit appelliert die Gemeinde Hasselroth an alle Mitbürger, insbesondere aber an alle Hundebesitzer, Rücksicht auf frei lebende Tiere zu nehmen und sich an die Regelungen zu halten, die in dieser Zeit noch mal von besonderer Bedeutung sind.

„Der Frühling kommt und mit ihm erwacht die Natur zu neuem Leben. Ob brütende Vögel oder tragende Säugetiere, in dieser Zeit benötigt die heimische Tierwelt einen besonderen Schutz. Hundebesitzer sind Tierliebhaber und ihnen sollte auch das Wohl von Wildtieren am Herz liegen“, so Bürgermeister Matthias Pfeifer.

Dennoch kommt es jedes Jahr vor, dass Tiere von frei laufenden Hunden zu Tode gehetzt oder gerissen werden. Manchmal bekommen Halter das nicht mal mit, da der Hund nur für einige Zeit im Wald verschwindet. Selbst das Beschnuppern von Rehkitzen führt dazu, dass diese nicht mehr von der Mutter angenommen werden und damit alleine praktisch nicht mehr überlebensfähig sind.

Die Hessische Gefahrenabwehrverordnung (HundeVO) schreibt für das Halten und Führen von Hunden in § 1 Abs. 1 vor: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Es ist in jedem Falle strafbar, wenn der Halter es zulässt bzw. nicht in der Lage ist, es zu unterbinden, dass sein Hund hinter Wild herjagt“. In Naturschutzgebieten sind in der Zeit von 15. März bis 30. Juni Hunde an der Leine zu führen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es außerdem, Wild aufzustöbern.

Doch nicht nur Hundebesitzer sind gefragt. Auch alle anderen Mitbürger sind gefordert und sollten besonders rücksichtsvoll sein.
upn