Hunde müssen jetzt an die Leine

Die Rohrweihe baut ihr Nest auch in Getreidefeldern. Für die Küken ist die Brut- und Setzzeit besonders wichtig. Foto: Privat

Brutzeit beginnt: Jagdclub Hanau erklärt, worauf nun zu achten ist.

Main-Kinzig-Kreis – Der Jagdclub Hanau macht in einer Mitteilung darauf aufmerksam, dass nun die Brut- und Setzzeit beginnt. Laut Mitteilung ist diese im Bundesnaturschutzgesetz verankert und bundesweit einheitlich festgelegt. Sie besagt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten oder „auf den Stock gesetzt“ (gefällt) werden dürfen. Diese Regelung gilt auch für Gärten im Eigenheim und Grünflächen in Städten und Dörfern.

„Es gilt jedoch nicht nur Regeln bezüglich des Schnitts zu beachten, sondern sich rücksichtsvoll in der Natur zu verhalten. In Naturschutzgebieten (Hinweisschilder mit grünen Rand) gilt ohnehin strenges Wegegebot“, heißt es seitens des Jagdclubs.

Einzelne Bundesländer beziehungsweise Kommunen setzen die Zeiten in ihrer Länge jedoch unterschiedlich fest, beispielsweise bis 15. Juni, 15. Juli oder bis Ende September. In dieser Zeit gilt auch die Anleinpflicht für Hunde, auch wenn in Hessen keine generelle Anleinpflicht besteht.

„Wir raten an, diesbezüglich, Hinweisschilder an Waldparkplätzen, Grünflächen, Parks zu beachten“, rät der Jagdclub und erläutert, weshalb es so wichtig ist, diese Regelungen einhalten: „Im Frühjahr und den frühen Sommermonaten kündigt sich der Nachwuchs der heimischen Wildtiere an, so zum Beispiel junge Feldhasen, Rehkitze und bodenbrütende Vögel. In dieser Zeit reagieren Wildtiere besonders empfindlich auf Störungen. Wir Menschen können Rücksicht nehmen, wenn wir bei Spaziergängen auf befestigten Wegen bleiben, keine Trampelpfade benutzen, und unsere Vierbeiner anleinen, auch wenn sie noch so gut erzogen sind. Selbst der bloße Kontakt kann dazu führen, dass Elterntiere ihre Jungen verwaisen“, heißt es vom Hanauer Jagdclub.

Mögliche Konsequenzen für den Hundehalter, wenn Wildtiere durch unbeaufsichtigtes Laufenlassen verletzt oder gar getötet werden, seien empfindliche Bußgelder und Einzelprüfung der Ordnungsämter über das Führen und Halten von Hunden.

Keine Regelungen gelten bislang für Katzen. Dennoch sollten Besitzer von Freigängerkatzen darauf achten, ihre Lieblinge so wenig wie möglich frei streunen zu lassen, da Jungvögel von Wiesenbrütern, häufig diesen zu Opfer fallen.

„Das Aufschrecken bodenbrütender Vögel kann zum Erkalten der Eier führen, häufige Störungen dieser Art zum Abbruch der Brut“, sagt der Jagdclub und hat einen Tipp parat: ein einfaches kleines Glöckchen als Halsband kann die Wildtiere vorzeitig warnen.

Wildtiere und Vögel nehmen, lange bevor der Mensch die Tiere bemerkt, den Menschen wahr, sie verharren still oder fliehen, wissen die Jäger. Eine Aufzucht von Jungtieren sei so nur schwer möglich.

Für Jäger gilt während der Setzzeit, bis auf wenige Ausnahmen, das Jagdverbot, denn das Wild hat bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere Schonzeit. Die erste Grasmahd liegt mitten in der Hochzeit der Brut - und Setzzeit. „Hier sind wir Jäger zur Kommunikation mit den Landwirten aufgerufen. Jäger können die Flächen zur richtigen Zeit manuell absuchen oder mit Drohnen effektiv und zeitsparend Rehkitze retten. Die Drohnensuche wird als freiwillige Dienstleistung angeboten“, so der Jagdclub.

Generelles Ziel sei es, ein unbeschwertes Miteinander von Mensch und Tier in der Natur zu gewährleisten und zudem Lebensräume der Wildtiere zu erhalten.  kb