Vorsorge treffen / Von Helmut Müller Ei Gude, wie?

Helmut Müller

Für uns unangenehme Entscheidungen schieben wir gerne vor uns her. Beseelt von dem Gedanken, vielleicht braucht es ja keine Entscheidung und es wird schon gut gehen. Dabei tun wir uns keinen Gefallen, denn wir verschieben die Entscheidung auf unsere näheren Verwandten, wie Ehepartner und Kinder.

Im Extremfall kann es dazu führen, dass das Betreuungsgericht beim Amtsgericht einen Betreuer bestellt. Dann werden die Dinge des täglichen Lebens von einem „Fremden“ über die Köpfe der Familie hinweg bestellt. Ich Rede von der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung sowie der Organspende. Mag sein, dass es welche unter uns gibt, die mit einer fremden Betreuung über das Gericht besser dran sind. Die könnten das vorher schon regeln, aber im alltäglichen Leben fehlt ihnen meistens der Mut beziehungsweise die Abhängigkeit von anderen ist allzu groß.

Von diesen Fällen will ich aber nicht reden. Ich will von der Mehrzahl, der sogenannten normalen Fälle reden, also von Ihnen und mir. Wir sollten schon im Interesse der gesamten Familie die Entscheidungen zu Lebzeiten, wenn wir noch gesund sind und im Besitz unserer geistigen Kräfte sind, treffen. Man nennt das auch Einwilligungsfähigkeit. Und mit allen relevanten Personen darüber sprechen und sie in die Pläne einweihen sowie sie in die zu treffenden Entscheidungen mit einbeziehen.

So schafft man Vertrauen und Verbundenheit. Wir wollen doch alle möglichst gut versorgt sein und die anstehenden Aufgaben von nahen Verwandten erledigen lassen. Ja, ich weiß, der Letzte ist dann doch auf fremde Hilfe angewiesen. Aber auch das ließe sich regeln. Eine Vorsorgevollmacht sollte aber ein Jeder haben. Er gibt damit dem, der ihm helfen soll, ein Werkzeug in die Hand, damit dieser das, was vereinbart ist, auch umsetzen kann. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, das heißt, er entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Die Betreuungsverfügung ist im deutschen Rechtsverkehr eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird. Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen und nur dann ist sie notwendig, denn Ärzte haben einen Eid geschworen, Leben zu retten und benötigen deshalb die Patientenverfügung. Mit notariell beglaubigten Vollmachten und Verfügungen sind Sie immer auf der sicheren Seite. Ei Gude, wie!