Die Jugend von heute ist politisch

Katja Leikert (CDU), Bundestagsabgeordnete

In den vergangenen Wochen war ich an mehreren Schulen zu Gast. Mit den Schülerinnen und Schülern wollte ich so kurz vor der Europawahl über die Zukunft der EU diskutieren. Besonders zum Brexit, so dachte ich, würde es bestimmt viele Fragen geben. Wie ist das mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit, wenn die Briten die EU verlassen? Kann ich dann noch in England studieren? Was wird aus Austauschprogrammen wie Erasmus? Fragen, die vor allen Dingen die junge Generation beschäftigen. Ich wurde eines Besseren belehrt.

Klar haben wir auch über Theresa May, Boris Johnson und das Chaos in London gesprochen. Aber das Thema, das die Jugendlichen am meisten umtreibt, ist ein ganz anderes: Die Reform des EU-Urheberrechts und hier speziell Artikel 13. Sie haben das nur am Rande mitbekommen, liebe Leserinnen und Leser? Dann fragen Sie doch einmal ihre Kinder oder Enkel.

Kurz zusammengefasst geht es darum, dass Urheber - Musiker, Journalisten, Fotografen, Autoren etc.- künftig auch online fair für ihr geistiges Eigentum vergütet werden sollen. Die Haftung für illegal ins Netz gestellte Inhalte geht vom User auf die Plattformen über, die für die Verbreitung sorgen. Gut für den privaten Nutzer - weniger gut für Konzerne wie YouTube.

Bis ein Kompromiss hierzu stand, war es ein weiter Weg. Beteiligt waren die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament.

Doch das in Brüssel vorgelegte Ergebnis brachte die Debatte erst richtig ins Rollen. Gegner der Reform kritisieren vor allen Dingen, die neue Regelung würde den Einsatz von sogenannten Uploadfiltern unumgänglich machen. In diesem Zusammenhang wird ein Overblocking von Inhalten durch die Plattformen befürchtet und damit einhergehend eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und -vielfalt. Tausende Menschen haben dagegen protestiert.

Die CDU nimmt diese Befürchtungen ernst. Unsere Rechts- und Digitalpolitiker haben daher einen nationalen Kompromiss vorgelegt. Der Grundsatz lautet dabei: Bezahlen statt Blocken.

Das bedeutet unter anderem: Alle Inhalte können hochgeladen werden. Unterhalb einer zeitlichen Grenze sind Uploads von Lizenzgebühren frei. Oberhalb einer zeitlichen Grenze muss die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke, die einen digitalen Fingerprint (Kennzeichnung des Urhebers) haben, Lizenzen erwerben. Alternativ kann der Rechteinhaber auch auf seine Rechte verzichten oder die Löschung verlangen. Im Übrigen gilt eine gesetzlich verpflichtend ausgestaltete Pauschallizenz - angelehnt an das System der GEMA oder der VG Wort in der analogen Welt.

Damit hat jeder Urheber die Möglichkeit, für sein Werk eine Vergütung zu bekommen. Für Plattformen entfällt durch die pauschale Lizenzvereinbarung die individuelle Überprüfungspflicht auf Urheberrechtsverletzungen vor Upload nach Artikel 13. Damit entfällt auch die Notwendigkeit, diese zu filtern und die Gefahr eines Overblockings. Ich hoffe, dass der Kompromiss trägt. Und wenn noch einer behauptet, die Jugend sei nicht politisch: Er irrt.