Die Registrierung für die zweite Impfgruppe ist ab sofort möglich

Die nächste Priorisierungsgruppe ist an der Reihe. Foto: Ziegert

Bis zu 1,5 Millionen Menschen gehören in Hessen der Priorisierungsgruppe 2 nach der bundesweit geltenden Impfverordnung an. Jetzt können sich diese Impfberechtigten seit dem 23. Februar für die Corona-Schutzimpfung registrieren.

Main-Kinzig – Aufgrund von mehr Impfdosen, unterschiedlichen Impfstoffen und der großen Heterogenität der zweiten Impfgruppe werden registrierten Impfwilligen künftig Termine zugewiesen. Wer den Terminvorschlag nicht annehmen möchte, kann seinen Termin auch zukünftig umbuchen. Bereits ab dem 5. März 2021 werden die ersten Impfungen für die Gruppe 2 in Hessen beginnen.

Wer kann sich ab sofort für die Impfung registrieren lassen?

Registrieren können sich alle Personen, die in §3 der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums genannt werden. Grundsätzlich lässt sich der Anspruch aus Alters-, Gesundheits- oder Berufsgründen ableiten. So befinden sich zum Beispiel rund 560.000 Hessinnen und Hessen im Alter von 70 bis 79 Jahren in der Gruppe 2. Unabhängig von ihrem Alter gehören Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion auch zur Gruppe 2, z. B. Menschen mit Trisomie 21, Personen mit Lungenkrankheiten, Menschen mit Demenz oder schweren psychischen Erkrankungen. Aufgrund ihres Berufs sind etwa Ärztinnen und Ärzte, zahlreiche Pflegeberufe sowie auch teilweise Polizisten, die aufgrund ihrer jeweils spezifischen Tätigkeit besonders geschützt werden sollen, impfberechtigt. Weil die zweite Impfgruppe sehr heterogen ist, lässt sich die Anzahl der Impfberechtigten nur schätzen: Bis zu 1,5 Millionen Menschen könnten in Hessen unter die Bestimmung fallen.

Den genauen Wortlaut der Impfverordnung mit Nennung der Berechtigten finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnu...

Wer der Gruppe 2 angehört und sich impfen lassen möchte, muss sich künftig nur noch registrieren. Das geht über das Online-Portal oder über die Hotline. Außerdem gilt grundsätzlich: Impfstoff und Termine werden vom Land zugewiesen.

Wie bekomme ich einen Termin?

Das bestehende System aus Onlineportal und telefonischer Hotline steht weiterhin zur Verfügung. Wer sich dort registriert, bekommt die Termine für Erst- und Zweitimpfung automatisch per Post oder per E-Mail. Wenn der Vorschlag nicht passt oder ein Paartermin bevorzugt wird, können Umbuchungen jederzeit online oder täglich zwischen 8 und 20 Uhr telefonisch erfolgen. Das Land Hessen bestimmt nicht darüber, wer wann drankommt. Grundsätzlich läuft die Terminvergabe innerhalb der Priorisierungsgruppe durch die Vergabesoftware nach Alter fallend, dem Zufallsprinzip und richtet sich stets nach den verfügbaren Impfdosen.

Bisher haben in Hessen rund 234.000 Personen ihre Erst- und 112.500 bereits ihre Zweitimpfung erhalten. Einem Großteil der Anspruchsberechtigten mit höchster Priorität konnte bereits ein Impfangebot unterbreitet werden. So haben von den gut 400.000 Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren bereits mehr als 75 Prozent einen Termin vereinbart. Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen beträgt die Quote der Erstimpfungen mittlerweile rund 81 Prozent. Ein Großteil der Einrichtungen wurde bereits von den mobilen Impfteams der 28 Impfzentren aufgesucht, sodass diese zeitnah mit rund 51.000 häuslichen Impfungen von Seniorinnen und Senioren beginnen können, die nicht in ein Impfzentrum kommen können. Eine Registrierung für Impfberechtigte der ersten Priorisierungsgruppe bleibt nach wie vor möglich.

Das Land Hessen hat bis Ende der siebten Kalenderwoche 2021 insgesamt 458.130 Impfdosen der Hersteller Biontech und Moderna erhalten. Nach der Vorgabe des Bundes standen bisher 229.065 Dosen für Erstimpfungen zur Verfügung, weil jede Lieferung halbiert wurde, um die Zweitimpfung sicherzustellen. Davon wurden bis Ende der letzten Woche 209.452 Dosen bereits verimpft und 19.613 Dosen in den Impfzentren für laufende Impfungen vorgehalten. Zu dem Zeitpunkt waren also rund 91,5 Prozent der für die Erstimpfung zur Verfügung stehenden Impfstoffe verimpft.

Alleine seitens des Herstellers Biontech stehen bis Ende März 2021 rund 75.500 Dosen mehr für Erstimpfungen in den 28 hessischen Impfzentren zur Verfügung, als noch Ende Januar absehbar war. Der Bund hat aufgrund der zugesicherten höheren Anzahl von Impfdosen pro Bundesland seine Empfehlung für das Zurückhalten der Dosen für die notwendige Zweitimpfung bei Biontech von bisher 50 Prozent auf 20 bis 25 Prozent abgesenkt. So können Zehntausende Seniorinnen und Senioren der ersten Impfgruppe einen schnelleren Weg zur Impfung erhalten. Zudem ermöglicht es dem Land nun, die Registrierung und Terminierung für die zweite Impfgruppe in Hessen zu öffnen. Der Impfstoff von Astrazeneca darf zurzeit ausschließlich an 18- bis 64-Jährige verimpft werden. Viele Impfberechtigte in dieser Altersklasse werden rasch ein Impfangebot erhalten. Medizinisches Personal der Arztpraxen aus der Gruppe 2 kann im Rahmen der „Praxistage“ bereits an den nächsten beiden Wochenenden (27./28. Februar sowie 6./7. März) in allen 28 Impfzentren ihre erste Dosis mit Astrazeneca erhalten. gn