Tausende warten auf ein passendes Spenderorgan

Katja Leikert (CDU) Bundestagsabgeordnete

In der vergangenen Legislaturperiode war ich im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages als Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion für das Thema Organspende zuständig. Die Zahlen sprechen eine traurige Sprache: Mehr als 1000 Menschen sterben in Deutschland Jahr für Jahr, weil sie vergeblich auf ein Spenderorgan hoffen, 10.000 befinden sich auf der Warteliste, dazu kommen viele Dialysepatienten, denen geholfen werden kann. Und hinter jeder Statistik stehen Schicksale: Wer schon einmal mit Menschen gesprochen hat, die dringend auf ein Spenderorgan warten, oder vielleicht gar in der eigenen Familie einen solchen Fall erlebt hat, der weiß, wie sehr das Leben der Betroffenen aus den Angeln gehoben wird.

Ich habe mich sehr intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt, habe mit Betroffenen, mit Ärzten und Juristen diskutiert. Diese Erfahrung hat mich geprägt. Meine Motivation war und ist es daher, die Zahl der Organspenden signifikant zu erhöhen. Damit potenzielle Organspender jedoch schneller identifiziert werden können, ist eine Verbesserung der strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern notwendig.

Diesem Ziel sind wir jetzt ein gutes Stück näher gekommen: In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen.

Dreh- und Angelpunkt der Gesetzesnovelle sind dabei die Transplantationsbeauftragten, die künftig hinzugezogen werden müssen, wenn Patienten als Organspender in Betracht gezogen werden. Damit sie von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden können, wird eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung ins Gesetz aufgenommen. Diese sieht eine anteilige Freistellung der Transplantationsbeauftragten abhängig von der Anzahl der vorhandenen Intensivbehandlungsbetten im Entnahmekrankenhaus vor und soll den Krankenhäusern vollständig finanziell erstattet werden. Außerdem soll die Position der Transplantationsbeauftragten gestärkt werden, unter anderem durch Zugang zu den Intensivstationen sowie das Erhalten aller erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotenzials.

Ein guter Anfang, aber weitere Schritte müssen folgen. Ich unterstütze daher Gesundheitsminister Jens Spahn, der bereits vor einigen Monaten eine breite gesellschaftliche Debatte über die „Widerspruchslösung“ angestoßen hat, bei der jeder als Organspender gilt, der nicht widersprochen hat.

Ich weiß, dass die Meinungen hier auseinandergehen. Aber wenn wir schwerkranken Menschen helfen wollen, müssen wir diese ethisch nicht einfache Diskussion führen. Der Bundestag hat in der Vergangenheit bewiesen, beispielsweise in der Debatte zur Präimplantationsdiagnostik, dass er ernsthaft, konstruktiv und ohne Effekthascherei über solche elementaren Themen diskutieren und am Ende eine abgewogene und gute Entscheidung treffen kann. Darauf hoffe ich auch beim Thema Organspende. Denn jeder von uns kann in diese Situation kommen. Und dann geht es wortwörtlich um Leben und Tod.