Bessere Bedingungen für die Organspende

Bettina Müller (SPD), Bundestagsabgeordnete

Dieses Jahr begann mit einer erfreulichen Nachricht: Wie die Stiftung Deutsche Organspende in der letzten Woche mitteilte, ist die Zahl der Organspender 2018 im Vergleich zum Vorjahr wieder spürbar gestiegen, nachdem sie 2017 auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gefallen war. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Zum einen ist es wohl gelungen, durch den Organspendeskandal verloren gegangenes Vertrauen durch Änderungen des Transplantationsgesetzes, erweiterte staatliche Aufsicht und die Einführung eines bundesweiten Transplantationsregisters wieder zurückzugewinnen.

Außerdem scheint die öffentliche Diskussion über die Einführung einer Widerspruchslösung das Bewusstsein für das Thema Organspende gestärkt zu haben. Schon deshalb hat sich die Orientierungsdebatte, die wir Ende November im Bundestag zu diesem Thema geführt haben, gelohnt. Die positive Entwicklung sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Deutschland im Schnitt täglich drei der über 10.000 Betroffenen beim Warten auf das lebensrettende Organ versterben. Trotz der gestiegenen Spenderzahlen liegen wir im europäischen Vergleich mit 11,5 Spendern pro eine Million Einwohner immer noch deutlich unter dem Durchschnitt.

Die Orientierungsdebatte hat gezeigt, wie unterschiedlich die Ansichten zur Einführung einer Widerspruchslösung sind. Die Diskussion hat eine starke moralische und ethische Komponente, weshalb auch ich als Befürworterin der Widerspruchslösung glaube, dass es eine möglichst tragfähige Lösung für eine breite Mehrheit der Bevölkerung braucht. Auch wenn eine ausführliche Debatte der Problematik ihre Zeit braucht, sollten wir uns stets vor Augen führen, dass schnelles Handeln geboten ist. Deshalb ist es gut, dass die Große Koalition jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die strukturellen Probleme bei der Organspende angeht.

Der Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten haben, sieht vor, die Situation in den Entnahmekliniken zu verbessern. So sollen die zu Transplantationsbeauftragten bestimmten Klinikmitarbeiter mehr Zeit für diese Aufgabe erhalten und von anderen Aufgaben freigestellt werden können. Außerdem sollen sie mehr Kompetenzen erhalten, unter anderem ein Zugangsrecht zu den Intensivstationen und Einsicht in die Patientenakten, um das Spenderpotenzial auswerten zu können. Dafür werden klinikinterne Qualitätssicherungssysteme eingeführt, die Daten zur Spendererkennung bereitstellen sollen.

Außerdem sollen die Entnahmekrankenhäuser für den Prozess einer Organspende finanziell besser vergütet werden. Die Einführung eines neuen Rufbereitschaftsdienstes für Neurologen und Neurochirurgen unterstützt insbesondere kleinere Entnahmekliniken. Auch die Möglichkeiten für Organempfänger und die Hinterbliebenen von Spendern, sich anonymisiert auszutauschen, werden verbindlich geregelt. Gerade das ist für viele Betroffene von großer Bedeutung. Damit werden die Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern verbessert, Abläufe und Zuständigkeiten klar geregelt und potenzielle Spender schneller identifiziert. So wird es zu Jahresbeginn 2020 wieder erfreuliche Nachrichten über gestiegene Spenderzahlen geben.