Heimatvertriebene / Von Helmut Müller Ei Gude, wie?

Helmut Müller

Wissen Sie, was Heimatvertriebene sind? Nun, die Antwort scheint sehr leicht zu sein. Es handelt sich um Menschen, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Die Antwort ist korrekt. Vertreibung gibt es, seit es Menschen gibt. Teils durch Gewalt und Krieg, teils durch Naturkatastrophen. Egal, ob Vulkan, Hochwasser, Dürre oder Armut: Nie haben Menschen freiwillig ihre Heimat verlassen. Es steckte immer ein Zwang dahinter. So auch nach dem Zweiten Weltkrieg. Er war die Ursache. Die Wirkung war, zwischen 1944 und 1948, die Vertreibung von etwa zwölf Millionen Deutschen aus ihren angestammten Siedlungsgebieten. Etwa acht Millionen nahm die Bundesrepublik und circa vier Millionen die DDR auf.

Als Heimatvertriebene werden nach der Legaldefinition in § 2 des Bundesvertriebenengesetzes von 1953 Vertriebene bezeichnet, die am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher ihren Wohnsitz in dem gesetzlich bestimmten Vertreibungsgebiet hatten. Die sogenannten Vertreibungsgebiete waren auf deutscher Seite Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern und Ostpreußen. Dazu kamen noch die Siedlungsgebiete Deutscher in Tschechien, Ungarn, Rumänien und weiteren Bereichen. In den Landsmannschaften der Vertriebenen bildete die gemeinsame Herkunft das verbindende und tragende Element. In Deutschland wurde als Dachorganisation der Heimatvertriebenen der „Bund der Vertriebenen“ gegründet. Er umfasst 21 Landsmannschaften. In der Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 verzichteten diese auf Rache und Vergeltung. Das ist ein sehr guter Ansatz. Dachte man anfangs, dass man wieder zurück in die angestammte Heimat darf und sein Eigentum wieder zurückbekommt, ist spätestens seit der Wiedervereinigung und der Anerkennung der Grenzen von 1990 klar, dass diese Gebiete unwiederbringlich verloren sind. Das müssen wir alle akzeptieren, auch die Nachkommen der Heimatvertriebenen. Dass sie sich weiterhin in ihren Landsmannschaften im „Bund der Heimatvertriebenen“ organisieren, um ihr Brauchtum zu erhalten, kann ich verstehen.

Nicht verstehe ich, dass der hessische Innenminister Peter Beuth die ehrenamtliche Heimatvertriebenen-Beauftragte des Landes Hessen nun, 75 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, ins Hauptamt gehoben hat und diese als Stabsstelle noch mit vier hauptamtlichen Stellen versorgt hat. Der Hessische Ministerpräsident Roland Koch hatte 2009 die nicht mehr in den Landtag gewählte Abgeordnete Margarete Ziegler-Raschdorf (CDU) aus Fulda zur Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler berufen. Ehrenamtlich für eine Aufwandsentschädigung von 1.000 Euro monatlich. Nun hat Innenminister Peter Beuth Frau Margarete Ziegler-Raschdorf ab November 2020 ins Hauptamt plus vier Mitarbeiter/innen befördert. Von 1.000 Euro ehrenamtlich nun auf 7.600 Euro hauptamtlich. Ich frage mich, 75 Jahre nach dem Krieg, ist das notwendig? Ich denke, dass die Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg bestens in die Bundesrepublik integriert wurden und sich in ihrer neuen Heimat etabliert und mittlerweile hohe Verdienste erworben haben. Für mich als Nachfahre Heimatvertriebener macht das keinen Sinn. Das riecht nach Vetternwirtschaft und Klientelpolitik. Beuth sollte besser mehr Polizisten einstellen. Das würde für mich Sinn machen. Ei Gude, wie!